Der Faltbrief(-drittel) des Amtsgerichts (Siegelstempel "Badisches Amtsgericht Konstanz" innen und rückseitig) wurde mit 40 Pf Dienstmarke (Mi. D 28) am 23.3.21 innerhalb Kontanz versendet. Die Empfängerin, ein Fräulein Armenpflegerein, bedauert es, nicht der Empfänger zu sein (handschriftlicher Vermerk vom 27.III). Der Brief wurde daraufhin mit neutralem Postamts-Siegel amtlich verschlossen und der handschriftlichen Adressergänzung "Armenhaus?" weitergeleitet - wohl erfolgreich, da keinen Spuren weiterer Postbearbeitung.
Anmerkung:
Nur in dieser PP 5 waren für Briefsendungen die Porti im Orts- und im Fernverkehr identisch.