Wegen eines eingetragenen Grundstücksrechts bennannte das Amtsgericht aus Liebau in Schlesien dem Rechteinhaber in Petzelsdorf (Kr. Landeshut) den neuen ins Grundbuch eingetragenen Eigentümer, den Amtsgerichtsrat Walter Querfurt aus Halbau (polnisch: Iłowa). Der Faltbrief wurde am Postschalter in Liebau aufgegeben. Das Porto von 10 Millionen Mark wurde ohne Angabe des Betrages und ohne Namenskürzel des Postbediensteten bar vereinahmt mit einem roten zweizeiligen beinahe quadratischen Rechteckstempel "Gebühr / bezahlt". Mit Tagesstempel vom 20.10.23 ging der Brief auf den Postweg. Am 23.10. notierte Zusteller Liebig rückseitig "Adressat in Petzelsdorf unbekannt". Vorderseitig trägt das Couvert unterhalb der vom Amtsgericht mit Kopierstift notierten Geschäftsnummer "Petzelsdorf 22/28" den handschritflichen Vermerk "23/10 Zurück". Zurück beim Amtsgericht in Liebau wurde das Schreiben mit der Blausift-Nr. "162" zu den Akten genommen.
Petzelsdorf (polnisch: Pacółtowo) gehörte seinerzeit zum Kreis Neumark in Westpreußen; seit 1945 zur Gmina Nowe Miasto Lubawskie im Powiat Nowomiejski in der Woiwodschaft Ermland-Masuren (Polen).