Die "Kunst- und Bücherstube Weigel, Bad Harzburg" sendete dem Inhaber Karl Theodor Weigel auf Geschäftsreise Unterlagen hinterher - zunächst postlagernd nach Fulda. Da schon abgereist, hatte Herr Weigel seine Anschrift in Ordruf, Gartenstr. 2, hinterlassen.
Das Porto für den Fernbrief bis 100 g wurde mit 10 Marken Mi. 262 (10.000 Mark Kölner Dom, davon 1 Viererblock und ein senkrechtes Paar) frankiert - jedoch nicht die ebenfalls (nur während der Inflazeit: PP 5 bis PP 26) freizumachende Postlagergebühr von 3.000 Mark. Zunächst wurde irrtümlich der doppelte Fehlbetrag (6000) mit Blaustift notiert, dann jedoch korrigiert auf "5000", dem 1,5-fachen Fehlbetrag - aufgerundet auf volle 1000 Mark (3.000 x 1,5 = 4.500 aufgerundet = 5.000). Da der Empfänger dem Postamt vor Empfang der Sendung seine Abreise mit neuer Anschrift bekanntgab, wurde die einzuhebende Nachgebühr beim Postamt Fulda entlastet mit dem KOS "Entlastet / FULDA / * *", zugleich Ort und "Postlagernd" mit Kopierstift gestrichen und die neue Anschrift hinzugefügt, der Nachsendeort "Ordruf" dabei rot unterstrichen. Die Nachgebühr wurde dann in Ordruf vom Empfänger eingefordert.